Allgemeine Geschäftsbedingungen
ETERNA Immobilien Andrea Schwarze
§ 1 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Alle durch ETERNA Immobilien Andrea Schwarze erteilten Informationen und Unterlagen, insbesondere Exposés, Objektnachweise, Pläne, Berechnungen und sonstige Objektinformationen, sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ETERNA Immobilien Andrea Schwarze zulässig.
Verstößt der Empfänger schuldhaft gegen diese Verpflichtung und kommt infolge der unbefugten Weitergabe ein Hauptvertrag über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt mit einem Dritten zustande, bleibt ein Provisionsanspruch von ETERNA Immobilien Andrea Schwarze nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen unberührt.
§ 2 Doppeltätigkeit
ETERNA Immobilien Andrea Schwarze ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 3 Verarbeitung personenbezogener Daten
ETERNA Immobilien Andrea Schwarze verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers, von Interessenten sowie sonstiger Vertragsbeteiligter ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Die Verarbeitung erfolgt, soweit dies zur Vertragsanbahnung, Durchführung oder Abwicklung des Maklervertrages erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.
§ 4 Objektangaben
Die von ETERNA Immobilien Andrea Schwarze weitergegebenen Objektangaben, Unterlagen, Pläne und sonstigen Informationen stammen regelmäßig vom Verkäufer, Vermieter oder von sonstigen Dritten.
Eine Haftung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird daher nicht übernommen, soweit ETERNA Immobilien Andrea Schwarze weder vorsätzlich noch grob fahrlässig unrichtige Angaben macht oder bekannte wesentliche Umstände verschweigt.
Dem Auftraggeber obliegt es, die ihm überlassenen Informationen eigenständig zu prüfen.
§ 5 Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ETERNA Immobilien Andrea Schwarze unverzüglich zu informieren, sobald Verhandlungen über den Abschluss eines Hauptvertrages mit einem von ETERNA Immobilien Andrea Schwarze nachgewiesenen oder vermittelten Interessenten aufgenommen werden oder ein solcher Hauptvertrag zustande gekommen ist.
Auf Verlangen sind die erforderlichen Auskünfte zum Vertragspartner und zum Vertragsabschluss zu erteilen.
§ 6 Haftung
ETERNA Immobilien Andrea Schwarze haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ETERNA Immobilien Andrea Schwarze nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 7 Ersatz- und Folgegeschäfte
Ein Provisionsanspruch kann auch dann entstehen, wenn anstelle des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein wirtschaftlich vergleichbares Ersatzgeschäft zustande kommt, sofern dieses auf die Tätigkeit von ETERNA Immobilien Andrea Schwarze zurückzuführen ist. Voraussetzung ist, dass zwischen der Maklerleistung und dem tatsächlich abgeschlossenen Geschäft ein ausreichender wirtschaftlicher Zusammenhang besteht.
§ 8 Verjährung
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
§ 9 Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von ETERNA Immobilien Andrea Schwarze Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig.
Für Verbraucher sollte eine solche Gerichtsstandklausel nicht pauschal verwendet werden.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand 28.3.2026